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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Gerling MedienService – Leinebergland TV (LBTV)
Stand: 1. Oktober 2026

1. Geltungsbereich

1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen

     Gerling MedienService Petra Fritsche-Grothe / Kai Gerling GbR
     Gerhart-Hauptmann-Straße 2
     31089 Duingen
     Deutschland

     – nachfolgend „LBTV“ genannt –

     und ihren Auftraggebern.


2. LBTV erbringt insbesondere Leistungen in den Bereichen:

  • Videoproduktion und Videobearbeitung
  • Unternehmens- und Imagefilme
  • Recruiting- und Job-TV-Beiträge
  • Veranstaltungs- und Eventberichte
  • redaktionelle Videoformate
  • Social-Media-Videos
  • Veröffentlichung und Verteilung von Beiträgen
  • regionale Werbung und Werbeschaltungen
  • Präsentation von Unternehmen, Produkten, Dienstleistungen und Veranstaltungen
  • Erstellung und Bearbeitung von Text-, Bild- und Videoinhalten
  • sonstige vereinbarte Medien- und Kommunikationsleistungen

    3. Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
    4. Verträge mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB werden auf Grundlage dieser AGB nicht angeboten.
    5. Individuelle Vereinbarungen im jeweiligen Angebot, Auftrag oder Vertrag gehen diesen AGB vor.


2. Vertragsschluss

  1. Angebote von LBTV sind grundsätzlich freibleibend, sofern im jeweiligen Angebot nichts anderes bestimmt ist.
  2. Ein Vertrag kommt durch die schriftliche oder elektronische Annahme eines Angebots durch den Auftraggeber, durch eine Auftragsbestätigung von LBTV oder durch Beginn der vereinbarten Leistung zustande.
  3. Die Einzelheiten des jeweiligen Auftrags ergeben sich aus dem Angebot, der Auftragsbestätigung oder der sonstigen individuellen Vereinbarung.
  4. E-Mail-Kommunikation ist für die Anbahnung, Durchführung und Bestätigung von Aufträgen zulässig.
  5. Änderungen oder Ergänzungen des vereinbarten Leistungsumfangs bedürfen grundsätzlich der Textform.


3. Leistungsumfang

  1. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung.
  2. LBTV ist berechtigt, zur Durchführung eines Auftrags geeignete technische Hilfsmittel, Software, Plattformen und externe Dienstleister einzusetzen, soweit hierdurch die vereinbarte Leistung nicht wesentlich verändert wird.
  3. Bei Videoproduktionen gehören nur diejenigen Leistungen zum vereinbarten Leistungsumfang, die im jeweiligen Angebot ausdrücklich aufgeführt sind.
  4. Zusätzliche Leistungen, Änderungswünsche oder nachträgliche Erweiterungen des Auftrags können gesondert berechnet werden.
  5. Termine und Produktionszeiträume werden nach Möglichkeit verbindlich vereinbart. Soweit ein Termin nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet wird, handelt es sich um eine voraussichtliche Angabe.


4. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

  1. Der Auftraggeber stellt LBTV alle Informationen, Unterlagen, Texte, Logos, Bilder, Videos, Musikdateien und sonstigen Inhalte rechtzeitig zur Verfügung, die für die Durchführung des Auftrags erforderlich sind.
  2. Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass die von ihm bereitgestellten Inhalte verwendet werden dürfen und keine Rechte Dritter verletzen.
  3.  Der Auftraggeber stellt insbesondere sicher, dass erforderliche Einwilligungen und Rechte für die Verwendung von
  • Personenaufnahmen,
  • Fotos,
  • Videos,
  • Musik,
  • Logos,
  • Marken,
  • Texten,
  • Grafiken,
  • sonstigen geschützten Inhalten

       vorliegen.

    4. Verzögerungen, die dadurch entstehen, dass erforderliche Informationen, Materialien, Freigaben oder Ansprechpartner nicht rechtzeitig zur Verfügung stehen, gehen nicht zu Lasten von LBTV.

    5. Soweit durch verspätete Mitwirkung zusätzliche Kosten entstehen, können diese dem Auftraggeber berechnet werden.


5. Produktion und redaktionelle Bearbeitung

  1. Bei Video- und Medienproduktionen stimmt LBTV die wesentlichen Inhalte und den vorgesehenen Produktionsumfang mit dem Auftraggeber ab.
  2. Soweit nicht anders vereinbart, entscheidet LBTV über die technische und gestalterische Umsetzung innerhalb des vereinbarten Auftrags.
  3. Der Auftraggeber hat LBTV erforderliche Änderungswünsche innerhalb angemessener Frist mitzuteilen.
  4. Nachträgliche Änderungen, die über die vereinbarte Leistung hinausgehen, können als Zusatzleistung berechnet werden.
  5. Eine bestimmte Reichweite, Anzahl von Aufrufen, Interaktionen, Bewerbungen, Kundenanfragen oder sonstigen Erfolgen kann nur garantiert werden, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.


6. Veröffentlichung und Verteilung

  1. Soweit LBTV mit der Veröffentlichung oder Verteilung von Inhalten beauftragt wird, erfolgt diese über die im jeweiligen Angebot vereinbarten Kanäle.
  2. Hierzu können insbesondere gehören:
  • LBTV-Website,
  • YouTube,
  • Facebook,
  • Instagram,
  • TikTok,
  • LinkedIn,
  • regionale Social-Media-Gruppen,
  • weitere digitale Plattformen.

     3. Die konkrete Platzierung, Reichweite und Sichtbarkeit auf Drittplattformen kann von deren technischen, redaktionellen und algorithmischen Bedingungen abhängig sein.

     4. LBTV übernimmt daher keine Garantie dafür, dass ein Beitrag auf Drittplattformen dauerhaft an einer bestimmten Position angezeigt wird oder eine bestimmte Reichweite erzielt.

     5. Plattformbetreiber können Inhalte aufgrund eigener Richtlinien, technischer Änderungen oder sonstiger Umstände entfernen, einschränken oder anders ausspielen. Hierfür haftet LBTV nicht, soweit LBTV die Änderung nicht zu 

          vertreten hat.


7. Werbung und werbliche Inhalte

  1. Werbliche Inhalte werden entsprechend ihrer Funktion als Werbung bzw. werblicher Beitrag behandelt.
  2. Der Auftraggeber ist für die rechtliche Zulässigkeit der von ihm gewünschten Werbeaussagen, Angebote, Preise, Produktangaben und sonstigen werblichen Inhalte verantwortlich.
  3. Der Auftraggeber stellt LBTV insbesondere von Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund von rechtswidrigen oder unzutreffenden Angaben entstehen, die der Auftraggeber zur Veröffentlichung bereitgestellt oder verlangt hat, soweit der Auftraggeber die Rechtsverletzung zu vertreten hat.
  4. LBTV ist berechtigt, Inhalte abzulehnen, wenn deren Veröffentlichung gegen gesetzliche Vorschriften, Plattformregeln oder berechtigte redaktionelle bzw. technische Anforderungen verstößt.


8. Nutzungsrechte an Fotos, Videos, Texten und sonstigen Inhalten

  1. An von LBTV erstellten Fotos, Videos, Texten, Grafiken und sonstigen urheberrechtlich geschützten Inhalten verbleiben die Rechte grundsätzlich bei LBTV bzw. den jeweiligen Urhebern, soweit nichts anderes vereinbart wurde.
  2. Der Auftraggeber erhält nach vollständiger Bezahlung die im jeweiligen Angebot vereinbarten Nutzungsrechte.
  3. Soweit im Angebot nichts anderes vereinbart wurde, wird ein einfaches, nicht ausschließliches Nutzungsrecht für die vereinbarten Zwecke eingeräumt.
  4. Eine weitergehende Nutzung, Bearbeitung, Vervielfältigung, Weitergabe an Dritte oder Nutzung für andere Zwecke bedarf der vorherigen Zustimmung von LBTV bzw. der jeweiligen Rechteinhaber.
  5. Die Einräumung weitergehender Nutzungsrechte kann gesondert vergütet werden.
  6. Werden Nutzungsarten im Vertrag nicht ausdrücklich bezeichnet, bestimmt sich der Umfang der eingeräumten Rechte nach dem vertraglichen Zweck. Dies entspricht dem Grundsatz des § 31 Abs. 5 UrhG. Gesetze im Internet


9. Rohmaterial und Projektdateien

  1. Rohmaterial, unbearbeitete Videoaufnahmen, Projektdateien, Arbeitsdateien und sonstige Produktionsdaten sind grundsätzlich nicht Bestandteil der vereinbarten Lieferung, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
  2. Eine Herausgabe oder Übertragung von Rohmaterial und Projektdateien kann gesondert vereinbart und vergütet werden.
  3. LBTV ist nicht verpflichtet, Rohmaterial oder Projektdateien über die gesetzlich bzw. vertraglich erforderliche Dauer hinaus aufzubewahren.


10. Abnahme und Freigabe

  1. Soweit für die jeweilige Leistung eine Abnahme oder Freigabe vorgesehen ist, wird dem Auftraggeber das fertige Ergebnis zur Prüfung zur Verfügung gestellt.
  2. Der Auftraggeber hat erkennbare Änderungs- oder Korrekturwünsche innerhalb einer angemessenen Frist mitzuteilen.
  3. Inhaltliche Änderungen, die über die vereinbarte Leistung hinausgehen, gelten als zusätzliche Leistungen.
  4. Die Veröffentlichung eines vom Auftraggeber freigegebenen Beitrags gilt als Zustimmung zur vereinbarten Veröffentlichung.


11. Vergütung

  1. Es gelten die im jeweiligen Angebot oder Vertrag vereinbarten Preise.
  2. Alle Preise verstehen sich – soweit nicht anders angegeben – zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
  3. Rechnungen sind innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Zahlungsfrist ohne Abzug zahlbar.
  4. Bei wiederkehrenden Leistungen wird die vereinbarte Vergütung entsprechend dem vereinbarten Abrechnungszeitraum berechnet.
  5. LBTV ist berechtigt, bei umfangreichen Produktionen oder besonderen Aufträgen angemessene Abschlagszahlungen zu vereinbaren.
  6. Kosten, die aufgrund ausdrücklich beauftragter Zusatzleistungen, besonderer Produktionsanforderungen oder zusätzlicher Fremdleistungen entstehen, können gesondert berechnet werden.


12. Zahlungsverzug

  1. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften.
  2. Gegenüber Unternehmern können Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe verlangt werden.
  3. Die Geltendmachung weiterer gesetzlicher Ansprüche bleibt unberührt.
  4. Bei erheblichem Zahlungsverzug ist LBTV nach vorheriger angemessener Fristsetzung berechtigt, weitere Leistungen bis zum Ausgleich der offenen Forderungen zurückzuhalten, soweit dem keine zwingenden gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen.


13. Laufzeit und Kündigung bei laufenden Leistungen

  1. Bei laufenden Leistungen ergeben sich Laufzeit und Kündigungsfrist aus dem jeweiligen Angebot oder Vertrag.
  2. Sofern im Angebot eine feste Vertragslaufzeit vereinbart wurde, endet der Vertrag grundsätzlich mit Ablauf dieser Laufzeit, sofern keine abweichende Verlängerungsregelung vereinbart wurde.
  3. Eine ordentliche Kündigung vor Ablauf einer vereinbarten Mindestlaufzeit ist ausgeschlossen, soweit dies im jeweiligen Vertrag wirksam vereinbart wurde.
  4. Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
  5. Kündigungen bedürfen mindestens der Textform, sofern gesetzlich keine strengere Form vorgeschrieben ist.


14. Terminverschiebungen und Ausfall von Dreharbeiten

  1. Vereinbarte Drehtermine sind vom Auftraggeber rechtzeitig wahrzunehmen.
  2. Kann ein Drehtermin aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, nicht durchgeführt werden, stimmen die Parteien einen Ersatztermin ab.
  3. Entstehen durch eine vom Auftraggeber zu vertretende kurzfristige Absage oder Verschiebung nachweisbare zusätzliche Kosten, können diese dem Auftraggeber berechnet werden.
  4. Bei höherer Gewalt oder sonstigen von LBTV nicht zu vertretenden Umständen wird ein Ersatztermin vereinbart, soweit dies möglich und zumutbar ist.


15. Rechte Dritter

  1. Der Auftraggeber gewährleistet, dass die von ihm bereitgestellten Inhalte frei von Rechten Dritter sind oder die erforderlichen Nutzungsrechte und Einwilligungen vorliegen.
  2. Dies betrifft insbesondere Urheber-, Marken-, Persönlichkeits-, Leistungsschutz- und Datenschutzrechte.
  3. Der Auftraggeber stellt LBTV von berechtigten Ansprüchen Dritter frei, die aus einer vom Auftraggeber zu vertretenden Verletzung solcher Rechte durch bereitgestellte oder ausdrücklich gewünschte Inhalte entstehen.
  4. Die Freistellung umfasst auch angemessene Kosten der Rechtsverteidigung, soweit die Inanspruchnahme auf einer vom Auftraggeber zu vertretenden Rechtsverletzung beruht.


16. Haftung

  1. LBTV haftet unbeschränkt für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.
  2. Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haftet LBTV nach den gesetzlichen Vorschriften.
  3. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet LBTV nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
  4. Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit LBTV eine Garantie übernommen hat oder zwingende gesetzliche Haftung besteht.
  5. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.


17. Haftung für Drittplattformen

LBTV hat keinen Einfluss auf die dauerhafte Verfügbarkeit, technische Funktion, Reichweite oder algorithmische Ausspielung von Drittplattformen wie YouTube, Facebook, Instagram, TikTok oder LinkedIn.
Für Ausfälle, Änderungen, Sperrungen, Einschränkungen oder Löschungen durch solche Plattformen haftet LBTV nicht, soweit LBTV diese Umstände nicht zu vertreten hat.


18. Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt nach Maßgabe unserer jeweils aktuellen Datenschutzerklärung.
Die Datenschutzerklärung ist Bestandteil der allgemeinen Informationen auf unserer Website, jedoch nicht Bestandteil der vertraglichen Leistungspflichten, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird.


19. Vertraulichkeit

Beide Vertragsparteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen, die ihnen im Zusammenhang mit der Zusammenarbeit bekannt werden und als vertraulich erkennbar sind oder ihrer Natur nach vertraulich behandelt werden müssen, nicht unbefugt an Dritte weiterzugeben.
Gesetzliche Offenlegungspflichten bleiben unberührt.


20. Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht

Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen berechtigt.
Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Auftraggeber nur berechtigt, soweit sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.


21. Änderungen dieser AGB

LBTV ist berechtigt, diese AGB anzupassen, soweit dies aufgrund gesetzlicher Änderungen, technischer Entwicklungen oder sonstiger sachlicher Gründe erforderlich ist.
Für bereits geschlossene Verträge gelten grundsätzlich die bei Vertragsschluss einbezogenen AGB, sofern nicht eine wirksame Änderungsvereinbarung getroffen wird.


22. Erfüllungsort und Gerichtsstand

  1. Erfüllungsort für die vertraglichen Leistungen ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz von LBTV in Duingen.
  2. Gegenüber Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen kann als Gerichtsstand der Sitz von LBTV vereinbart werden, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür vorliegen.
  3. Zwingende gesetzliche Gerichtsstände bleiben unberührt.

Eine Gerichtsstandsvereinbarung ist insbesondere im Geschäftsverkehr zwischen Kaufleuten unter den Voraussetzungen des § 38 ZPO möglich. Gesetze im Internet


23. Anwendbares Recht

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, soweit dieses gesetzlich zulässig ist.


24. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.
Die gesetzlichen Folgen unwirksamer AGB-Bestimmungen richten sich insbesondere nach § 306 BGB. Gesetze im Internet

Gerling MedienService Petra Fritsche-Grothe / Kai Gerling GbR
Gerhart-Hauptmann-Straße 2
31089 Duingen
Telefon: 0170 – 45 1 45 48
E-Mail: info@leinebergland-tv.de
Website: www.leinebergland-tv.de

Stand: 1. Oktober 2026

 
 
 
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