Der Landkreis Hildesheim ist 7 Tage unter der Inzidenz von 100, deshalb ist ab Freitag, dem 09.04.21 wieder Terminshopping möglich! Viel Spaß dabei!!
7-Tage-Inzidenz liegt seit 2. April unter dem Schwellenwert von 100
Landkreis Hildesheim (lps/I). Der Landkreis Hildesheim, der seit 30. März als Hochinzidenz-Kommune gilt, unterschreitet seit 2. April die Zahl von 100 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohnern pro Woche. Da nach Einschätzung des Landkreises diese 7-Tage-Inzidenz von Dauer sein wird, hat der Landkreis heute eine Allgemeinverfügung veröffentlicht, die mit Wirkung ab Freitag, 9. April den Status als Hochinzidenz-Kommune aufhebt. Grundlage der Allgemeinverfügung ist die geltende niedersächsische Corona-Verordnung, die diese Maßnahme vorsieht, wenn die 7-Tage-Inzidenz an sieben aufeinanderfolgenden Tagen unter 100 Fälle je 100.000 Einwohner*innen sinkt.
Basis für die Entscheidung ist die offizielle 7-Tage-Inzidenz des Landesgesundheitsamtes. Am 31. März sank der Wert für den Landkreis mit 97,2 erstmals wieder unter den relevanten Schwellenwert von 100. Am Folgetag (1.4.) lag die Inzidenz aufgrund einer fehlerhaften Datenübermittlung zunächst bei 57,3, wurde dann aber nach einer Datenkorrektur vom Landesgesundheitsamt auf 100,8 angepasst. Am 2. April sank der Wert erneut unter 100 und hält sich erst seit diesem Datum stabil unter dieser Marke. Am heutigen 8. April ist der maßgebliche Zeitraum von sieben aufeinanderfolgenden Tagen erreicht.
Durch die Aufhebung der Hochinzidenz-Kommune gelten ab 9. April wieder die Regelungen der aktuellen Niedersächsischen Corona-Verordnung.
Welche zentralen Punkte sind jetzt zu beachten?
1) Kontaktbeschränkungen
Außerhalb der eigenen Wohnung sind jetzt wieder Kontakte zu den Personen des eigenen Hausstands und höchstens zwei weiteren Personen eines anderen Hausstands plus zugehörige Kinder bis einschließlich 14 Jahren erlaubt. Gleiches gilt für private Zusammenkünfte und Feiern: auch hier ist unabhängig vom Ort die Teilnahme von zwei Personen, die nicht dem eigenen Hausstand angehört plus der zughörigen Kinder bis einschließlich 14 Jahren, erlaubt.
2) Sport
Sportliche Betätigungen sind nun wieder mit Personen des eigenen Hausstands sowie höchstens zwei weiteren Personen eines anderen Haushalts zulässig. Hierfür dürfen auch Angebote des Freizeit- und Amateursports auf und in öffentlichen und privaten Sportanlagen wieder genutzt werden. Auch die Sportausübung durch feststehende Gruppen von Kindern und Jugendlichen bis zu einem Alter von einschließlich 14 Jahren zuzüglich bis zu zwei betreuenden Personen auf öffentlichen oder privaten Sportanlagen unter freiem Himmel ist wieder erlaubt.
3) Kultur etc.
Museen, Ausstellungen und Galerien sind für den Publikumsverkehr und Besuche wieder geöffnet.
4) Einzelhandel und Beherbergungsbetriebe
Der Einzelhandel darf wieder Terminshopping per „click & meet“ anbieten. In Beherbergungsbetrieben ist die Nutzung von Speiseräumen und Speisesälen wieder zugelassen.
Hinweis zu Kitas und Schulen
Der Kita- und Schulbesuch ist bereits seit 7. April per Allgemeinverfügung des Landkreises vom 5. April wieder erlaubt.
Laut Wikipedia gehört da ganz schön viel zu!!
Hier zum selber lesen: LINK
EINBECK (köh) - Kriminelle versenden seit geraumer Zeit massenhaft SMS mit Paketbenachrichtigungen im Namen von Versanddiensten. So bekamen seit dem Osterwochenende auch einige Einbecker Bürgerinnen und Bürger derartige SMS mit dem Hinweis, Informationen zu einem noch ausstehenden Paket über einen beigefügten Link abzurufen. Diese Vorgehensweise wird auch als smishing bezeichnet, ein Kunstwort zusammengesetzt aus SMS und dem englischen Wort phishing. Gemeint ist das illegale "Angeln" von sensiblen Daten per SMS.
Die Links bestehen immer aus einem 10-stelligen Buchstabencode und enden mit duckdns.org. Mit dem Anklicken des Links wird ein Schadprogramm heruntergeladen und installiert, sofern die Nutzenden dies erlauben. Die Schadsoftware ermöglicht dann einen Fernzugriff auf das betroffene Smartphone. Außerdem wird die SMS an alle gespeicherten Kontakte weiterverbreitet. Betroffen sind häufig Nutzende von Android-Smartphones.
Das Präventionsteam der Polizeiinspektion Northeim empfiehlt, die Links in SMS nicht anzuklicken, insbesondere bei Nachrichten von Unbekannten und mit dubiosen Inhalt. In der Regel werden Paketbenachrichtigungen von Versanddienstleistern per E-Mail versandt. Bei einer Benachrichtigung per SMS sollte überprüft werden, ob sich eine entsprechende E-Mail von dem in der SMS angegebenen Paketdienst im Postfach befindet.
Bei den bislang bekannt gewordenen Fällen im Raum Einbeck, folgten die Betroffenen glücklicherweise nicht dem zugesandten Link, sondern meldeten den Eingang der SMS der örtlichen Polizeidienststelle.
Wie Leinebergland TV bekannt gemacht worden ist, werden auch Handybesitzer aus anderen Regionen per SMS angeschrieben!!
SEIT AUF DER HUT!
Magnus-Chef Thomas König informiert, welche Möglichkeiten Sie haben, ab dem 30.03.21 bei Magnus einzukaufen!
Zwei junge Fredener zeigen mal, wie man was Gutes für seinen Ort tun kann! Und Wilma sucht ein neues Zuhause! Sogar einige freie Jobs können wir Ihnen zeigen! Neugierig? Dann gleich reinschauen! :))
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